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Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung auf den gesamten Landkreis Börde ausgeweitet

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
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Der Landkreis teilt mit, dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung auf den gesamten Landkreis Börde ausgeweitet wurde.

Für alle Halter von Geflügel gilt ab sofort das Aufstallungsgebot.

Zum Schutz vor der Geflügelpest (Aviäre Influenza) hat der Landkreis Börde eine Allgemeinverfügung, die sich nun ohne Einschränkung an alle Geflügelhalter richtet, erlassen. Demnach sind gehaltenes Geflügelund in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten im gesamten Gebiet des Landkreises Börde bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Bisher galt das Aufstallungsgebot nur für bestimmte Risikogebiete (Verfügung vom 21.12.2020). Ursächlich für die Änderung der Allgemeinverfügung ist das Auffinden von zwei toten Wildvögeln im Landkreis Börde am 02.03.2021 und 09.03.2021, bei denen das Aviäre Influenza Virus (Geflügelpest) des Subtyps H5N8 nachgewiesen wurde. Um eine Einschleppung dieses hochansteckenden Virus in die Nutztierbestände zu verhindern, wurde die Aufstallung angeordnet. Demnach sind gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten ingeschlossenen Ställen oder unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung aufzustallen. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung (wasserdicht) und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Maschenweite bis 25 mm) bestehen. Die Verfügung wurde im Amtsblatt des Landkreis Börde, im Generalanzeiger, am 14. März 2021 amtlich bekannt gemacht. Die Einhaltung der amtlichen Anordnungen wird stichprobenartig im Rahmen von „Vor-Ort-Kontrollen“ durch Behördenpersonal überprüft. Wichtig zu wissen, bei Verstößen ist die Kontrolle für den Betroffenen kostenpflichtig.


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