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13. Corona-Eindämmungsverordnung vom 25. Mai 2021

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
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Seit dem 25. Mai 2021 gilt in Sachsen-Anhalt die 13. Corona-Eindämmungsverordnung. Die Verordnung tritt am 25.05.2021 in Kraft und tritt mit Ablauf des 13.06.2021 außer Kraft.

Da die 7-Tage-Inzidenz in unserem Landkreis seit über 7 Tagen unter 100 liegt, gilt diese Verordnung auch in unserer Gemeinde.

Für die 13. Corona-Eindämmungsverordnung hat der Landkreis Börde in Kurzform eine Datei erarbeitet, in der die wichtigsten Inhalte der Rechtsverordnung und die sich daraus ableitenden Handlungsfolgen dargestellt werden.

Sollte die 7-Tage-Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Tagen einen Wert von 50 unterschreiten, sind ab dem Tag, der auf die Bekanntmachung nach § 13 Abs. 4 folgt, weitere Lockerungen möglich. So kann dann zum Beispiel die Betreuung der Kinder in unseren Kindertagesstätten wieder im Regelbetrieb erfolgen (§ 13 Abs. 1 Nr. 13).


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