Samswegen | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur StartseiteMeseberg | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur StartseiteEs war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteGersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteErntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteGroß Ammensleben Bahnhofstraße | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur StartseiteWinter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur StartseiteEin Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteKirchturm und Uhr, Vahldorf | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Kostenbeitrag

Was kostete der Betreuungsplatz?

Für die Betreuung eines Kindes, das seinen Wohnsitz in der Gemeinde Niedere Börde hat, wird eine monatliche Gebühr (Kostenbeitrag) erhoben. Der Beitrag richtet sich nach der Betreuungsdauer und der Betreuungsart. Er ist in der Kostenbeitragssatzung festgelegt. Diese Gebühr gilt auch für Kinder, die in einer Tageseinrichtung außerhalb der Gemeinde betreut werden. Sie beträgt:

 

Bei Überziehungen der im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit werden zusätzlich je angefangener Stunde 5,00 € erhoben.

 
Wie erfolgt die Bezahlung?

Die Gebühren sind monatlich fällig und am 1. jeden Monats im Voraus zu entrichten. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Tage der Aufnahme. Erfolgt die Aufnahme eines Kindes im Laufe eines Monats, so ist die volle Monatsgebühr zu entrichten.

Sie haben die Möglichkeit per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren zu bezahlen.

 

Es besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sobald ein Betreuungsvertrag abgeschlossen ist, können Sie beim Bürgerservice Sachsen-Anhalt die Kostenübernahme beantragen.

Link zur Seite

 

Ebenso können über das Landesportal Sachsen-Anhalt Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden, um z.B. einen Teil des Essengeldes oder Kosten für Tagesausflüge der Einrichtungen zu finanzieren.

Link zur Landpotalseite zum Thema Leistung für Bildung und Teilhabe

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon: +49 39202 88300
Fax: +49 39202 88388
E-Mail: