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Mitarbeit von Jugendlichen in der Arbeitsgruppe „Rechte und Pflichten des Jugendkreistages“

Mitarbeit von Jugendlichen in der Arbeitsgruppe „Rechte und Pflichten des Jugendkreistages“ (Bild vergrößern)
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Sehr geehrte Fachkräfte der Kinder- und Jugendförderung,

 

im Landkreis Börde wird Jugendbeteiligung seit mehr als 10 Jahren in Form des Jugendkreistages gelebt. Dieser ist inzwischen eine feste „Institution“ des Landkreises Börde. Er bietet eine Plattform, jugendliche Sichtweisen und Denkansätze in Kreisangelegenheiten einzubeziehen. Seit Bestehen des Jugendkreistages haben sich aber nicht nur Gesellschaft, sondern offensichtlich auch Interessen und Themenfelder von Kindern und Jugendlichen gewandelt. Das Selbstverständnis, die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Jugendkreistages bleiben hiervon nicht unberührt.

 

In der Kreisverwaltung werden wir daher die Arbeitsgruppe „Rechte und Pflichten des Jugendkreistages“ gründen. Dort werden wir eine Zeit lang gemeinsam mit dem Jugendkreistag, anderen Jugendlichen und Erwachsenen offene Fragen abstimmen und besprechen. Ziel soll ein Regelwerk des Jugendkreistages sein, das den neuen Bedingungen angepasst ist (sogenannte Geschäftsordnung). Die Arbeitsgruppe wird voraussichtlich im Herbst 2023 starten.

 

Ich würde mich freuen, wenn es in Ihrer Einrichtung Jugendliche gibt, die sich vorstellen könnten, bei dieser AG mitzuwirken. Wir möchten diese dann gern zur Mitarbeit einladen. Bei Interesse kann der beigefügte Kontaktbogen bis Ende August an mich gesandt werden.

 


Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Sophia Müller
Teamleiterin JGH/Jugendförderung

 

Landkreis Börde
Jugendamt
SG Spezialdienste
Bornsche Straße 2
39340 Haldensleben
Telefon: 03904 7240-2345 Fax: 03904 7240-56603
Internet: www.landkreis-boerde.de E-Mail:

 


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