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Einschränkungen bei Trauerfeiern

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Starke Einschränkungen bei Trauerfeiern aufgrund des Coronavirus

Auch bei Trauerfeiern hat der Schutz vor der Übertragung mit dem Coronavirus oberste Priorität. Wie bei allen anderen Veranstaltungen gilt, dass nicht mehr als 50 Menschen teilnehmen dürfen und zwischen ihnen zwei Meter Abstand zueinander einzuhalten ist. Die Bestatter gelten bei Trauerfeiern als Veranstalter und sind angehalten, darauf zu achten.

Der Verstorbene oder die Urne, das Bild und die Blumen können im Eingangsbereich der Trauerhalle stehen, aber die Besucher müssen unter freiem Himmel bleiben, damit der Abstand zwischen ihnen gewahrt werden kann.

Außerdem werden die anwesenden Personen in einer Anwesenheitsliste erfasst, müssen darauf Vor- und Familiennamen, Anschrift und Telefonnummer angeben. Das Bestattungsunternehmen muss diese Liste bis vier Wochen nach der Trauerfeier aufbewahren und auf Verlangen dem Gesundheitsamt vorlegen.

Stefan Müller

Bürgermeister

 


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