Erntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteKirchturm und Uhr, Vahldorf | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur StartseiteEs war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur StartseiteEin Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur StartseiteSamswegen | zur StartseiteGersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteWinter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur StartseiteMeseberg | zur StartseiteGroß Ammensleben Bahnhofstraße | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Schiedsstelle

Schiedsstelle
Schiedsstelle

Ob Nachbarschaftsstreitigkeiten, Beleidigungen, Mietrecht, Körperverletzungen oder Entschädigungen - bevor der Gerichtsweg in solchen Fällen eingeschlagen wird, kann man die Schiedsstelle in Anspruch nehmen. Die Verhandlung einer Rechtsstreitigkeit vor der Schiedsstelle hat den Vorteil, dass das Verfahren schneller, unbürokratischer und kostengünstiger als ein Gerichtsverfahren ist.
Die Schiedsmänner und -frauen arbeiten ehrenamtlich. Sie sind per Eid zur Verschwiegenheit verpflichtet und unparteiisch. Auf kommunaler Ebene werden sie durch die Verwaltung der Kommunalvertretung vorgeschlagen und durch Beschluss gewählt. Sie stehen unter der Dienstaufsicht des jeweiligen Amtsgerichtes.

Mit welchen Angelegenheiten kann man sich an die Schiedsstelle wenden?

Schlichtungsverfahren können z. B. stattfinden bei:

  • vermögensrechtlichen Ansprüchen (z. B. Ansprüchen auf Schadenersatz, Herausgabe, Beseitigungsansprüche),
  • nachbarrechtlichen Angelegenheiten,
  • strafrechtlichen Angelegenheiten (z. B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, üble Nachrede).


In einigen bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten ist die Erhebung einer Klage vor einem ordentlichen Gericht erst zulässig, wenn ein Schlichtungsverfahren vor einer Schiedsstelle stattgefunden hat. Es handelt sich dabei um: nachbarschaftsrechtliche Streitigkeiten (z. B. Störungen vom Nachbargrundstück, Streitigkeiten über die Errichtung eines Zaunes, überhängende Zweige) mehr hier in der PDF Datei
Ehrenschutzklagen ohne presserechtlichen Bezug (z. B. Beleidigung, Verleumdung, die nicht in Presse und Rundfunk begangen wurden)

Nicht in die Zuständigkeit der Schiedsstellen fallen folgende Angelegenheiten:

  • Streitigkeiten, die den Familienstand oder die Personenrechte betreffen

            a) Ehesachen
            b) Namensstreitigkeiten
            c) Betreuungssachen

  • Streitigkeiten, für die die Arbeitsgerichte zuständig sind
  • Streitigkeiten, an denen Behörden oder Organe des Bundes, eines Landes, der Gemeinden undKreise sowie der Körperschaften, Anstalten oder Stiftungen des öffentlichen Rechts beteiligt sind
  • Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit

            a) Grundbuchangelegenheiten
            b) Erbschein- und Nachlassangelegenheiten

 

Wie wird die Schiedsstelle tätig?

Die Schiedsstelle wird auf Antrag einer an der Streitigkeit beteiligten Person tätig.

Grundsätzlich ist die Schiedsstelle zuständig, in deren Bezirk die gegnerische Person wohnt.

Kommt es zu einem Schlichtungsverfahren entstehen Gebühren zuzüglich Auslagen (Porto, Schreibgebühren usw.). Der Antragsteller hat einen voraussichtlich kostendeckenden Vorschuss an die Schiedsstelle in Höhe von 75 Euro zu zahlen. Wer dann letztendlich die Kosten trägt, ergibt sich aus dem Ergebnis der Schlichtungsverhandlung.


Kontaktaufnahme mit der Schiedsstelle

Gemeinde Niedere Börde

Frau Kleefus

Haus 1 (1.OG),

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde, OT Groß Ammensleben

Telefon:  +49 039202 88503
Fax:         +49 039202 88388
Email:    

 

Die wichtigsten Fragen beantwortet Ihnen die Broschüre "Schlichten statt richten", herausgegeben von Ministerium der Justiz des Landes Sachsen-Anhalt, die sie als PDF-Datei  hier herunterladen können.

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon: +49 39202 88300
Fax: +49 39202 88388
E-Mail: