Kostenbeitrag
Was kostete der Betreuungsplatz?
Für die Betreuung eines Kindes, das seinen Wohnsitz in der Gemeinde Niedere Börde hat, wird eine monatliche Gebühr (Kostenbeitrag) erhoben. Der Beitrag richtet sich nach der Betreuungsdauer und der Betreuungsart. Er ist in der Kostenbeitragssatzung festgelegt. Diese Gebühr gilt auch für Kinder, die in einer Tageseinrichtung außerhalb der Gemeinde betreut werden. Sie beträgt:
Bei Überziehungen der im Betreuungsvertrag vereinbarten Betreuungszeit werden zusätzlich je angefangener Stunde 5,00 € erhoben.
Wie erfolgt die Bezahlung?
Die Gebühren sind monatlich fällig und am 1. jeden Monats im Voraus zu entrichten. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Tage der Aufnahme. Erfolgt die Aufnahme eines Kindes im Laufe eines Monats, so ist die volle Monatsgebühr zu entrichten.
Sie haben die Möglichkeit per Überweisung, Dauerauftrag oder Lastschriftverfahren zu bezahlen.
Es besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme für die Betreuung in einer Kindertageseinrichtung. Sobald ein Betreuungsvertrag abgeschlossen ist, können Sie beim Bürgerservice Sachsen-Anhalt die Kostenübernahme beantragen.
Ebenso können über das Landesportal Sachsen-Anhalt Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden, um z.B. einen Teil des Essengeldes oder Kosten für Tagesausflüge der Einrichtungen zu finanzieren.
Link zur Landpotalseite zum Thema Leistung für Bildung und Teilhabe