Meseberg | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteEs war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteGroß Ammensleben Bahnhofstraße | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteErntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteKirchturm und Uhr, Vahldorf | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur StartseiteWinter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur StartseiteEin Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteGersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteSamswegen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung auf den gesamten Landkreis Börde ausgeweitet

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
0 Kommentare

 

Der Landkreis teilt mit, dass die tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung auf den gesamten Landkreis Börde ausgeweitet wurde.

Für alle Halter von Geflügel gilt ab sofort das Aufstallungsgebot.

Zum Schutz vor der Geflügelpest (Aviäre Influenza) hat der Landkreis Börde eine Allgemeinverfügung, die sich nun ohne Einschränkung an alle Geflügelhalter richtet, erlassen. Demnach sind gehaltenes Geflügelund in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten im gesamten Gebiet des Landkreises Börde bis auf Weiteres in geschlossenen Ställen oder unter einer Schutzvorrichtung zu halten. Bisher galt das Aufstallungsgebot nur für bestimmte Risikogebiete (Verfügung vom 21.12.2020). Ursächlich für die Änderung der Allgemeinverfügung ist das Auffinden von zwei toten Wildvögeln im Landkreis Börde am 02.03.2021 und 09.03.2021, bei denen das Aviäre Influenza Virus (Geflügelpest) des Subtyps H5N8 nachgewiesen wurde. Um eine Einschleppung dieses hochansteckenden Virus in die Nutztierbestände zu verhindern, wurde die Aufstallung angeordnet. Demnach sind gehaltenes Geflügel (Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten und Gänse) und in Gefangenschaft gehaltene Vögel anderer Arten ingeschlossenen Ställen oder unter einer entsprechenden Schutzvorrichtung aufzustallen. Diese muss aus einer überstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abdeckung (wasserdicht) und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung (Maschenweite bis 25 mm) bestehen. Die Verfügung wurde im Amtsblatt des Landkreis Börde, im Generalanzeiger, am 14. März 2021 amtlich bekannt gemacht. Die Einhaltung der amtlichen Anordnungen wird stichprobenartig im Rahmen von „Vor-Ort-Kontrollen“ durch Behördenpersonal überprüft. Wichtig zu wissen, bei Verstößen ist die Kontrolle für den Betroffenen kostenpflichtig.


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
  _  __     ___      ______    ______  
 | |/ //   / _ \\   /_   _//  /_   _// 
 | ' //   | / \ ||    | ||     -| ||-  
 | . \\   | \_/ ||   _| ||     _| ||_  
 |_|\_\\   \___//   /__//     /_____// 
 `-` --`   `---`    `--`      `-----`  
                                       
refresh

Kommentare (0)

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon: +49 39202 88300
Fax: +49 39202 88388
E-Mail: