Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft / Rechtliche Würdigung / Was muss im Landreis Börde beachtet werden?
Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere BördeAm 23.04.2021 ist um 0:00 Uhr das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I S. 802) in Kraft getreten, wodurch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) um die §§ 28b (sogenannte) „Bundesnotbremse“) und 28c ergänzt wurde.
Nach § 28b IfSG gelten in einem Landkreis bei einem Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag weitgehende Einschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich.
Im Landkreis Börde liegt der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert seit dem 19.04.2021 durchgängig über 100, womit seit 23.04.2021 die folgenden Beschränkungen unmittelbar gelten:
Siehe "Presseerklärung Landkreis" im nachfolgenden Link.
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