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Änderung des Infektionsschutzgesetzes in Kraft / Rechtliche Würdigung / Was muss im Landreis Börde beachtet werden?

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
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Am 23.04.2021 ist um 0:00 Uhr das Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite (BGBl. I S. 802) in Kraft getreten, wodurch das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) um die §§ 28b (sogenannte) „Bundesnotbremse“) und 28c ergänzt wurde.

Nach § 28b IfSG gelten in einem Landkreis bei einem Überschreiten des Sieben-Tage-Inzidenz-Wertes von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen ab dem übernächsten Tag weitgehende Einschränkungen im öffentlichen und privaten Bereich.

Das „Vierte Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite“ (Infektionsschutzgesetz) lesen / bitte hier klicken

 

Im Landkreis Börde liegt der Sieben-Tage-Inzidenz-Wert seit dem 19.04.2021 durchgängig über 100, womit seit 23.04.2021 die folgenden Beschränkungen unmittelbar gelten:

Siehe "Presseerklärung Landkreis" im nachfolgenden Link.

 

 

 


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