Die neue Coronarechtslage in Sachsen-Anhalt / die Landesregierung hat am 9. November 2021 die 7. Änderungsverordnung zur 14. Eindämmungsverordnung beschlossen
Die neue Rechtslage gilt bis einschließlich 17. Dezember 2021. Nach Angaben der Landesregierung wird die Lage zu Weihnachten und zum Jahreswechsel neu bewertet.
Die amtlichen Dokumente auf den Internetseiten des Landkreises Börde lesen:
Die neuen Regelungen in der Übersicht:
Die wesentlichen Neuregelungen sind in der Pressemitteilung der Staatskanzlei vom 09.11.2021 (Registratur: Magdeburg - 506/2021) zusammengefasst.
Die ganze Pressmitteilung Online auf den Seiten der Landesregierung lesen / bitte hier klicken
Der Inhalt der Meldung nach Schlagworten:
- tägliche Testung für ungeimpfte Pflegekräfte
- Schule
- Mindestabstand
- Weihnachtsmärkte
- Testpflicht
- Reisebusreisen
Landkreis Börde
Büro Landrat / Pressestelle
Bornsche Straße 2 / 39340 Haldensleben
Telefon: 03904 7240-1204 Fax: 03904 7240-51204
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