Die Dritte Allgemeinverfügung des Landkreises Börde vom 22. Dezember 2021 ist ab 23. Dezember 2021 rechtskäftig
Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
0 Kommentare
Der Landkreis Börde hat die Dritte Allgemeinverfügung konkretisiert.
Sie gilt bis einschließlich 31. Januar 2021. Eine Verlängerung ist möglich.
Diese Allgemeinverfügung bzw. Anordnung zur Absonderung (Isolation oder Quarantäne) wegen einer Infektion durch das Coronavirus finden Sie unter dem folgenden Link:
https://www.landkreis-boerde.de/fileadmin/user_upload/01_ausgef_dritte_av_isol_quarant_20211222.pdf
Kommentare
Kommentar schreiben
Formular ausfüllen und mitdiskutieren
Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.
Kommentare (0)
Sortierung
Neueste
Älteste