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Bekanntmachung zur Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 01.01.2024 - 31.12.2028

Schöffenwahl für die Amtsperiode 01.01.2024 – 31.12.2028 (Bild vergrößern)
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Ab 1. Januar 2024 beginnt lt. Gerichtsverfassungsgesetz eine neue Amtszeit für ehrenamtliche Richter (Schöffen für die Schöffengerichte) an den Amtsgerichten und Strafkammern der Landgerichte. Die Dauer der Amtszeit beträgt fünf Geschäftsjahre.
Für dieses Ehrenamt werden interessierte Bürger aus der Gemeinde Niedere Börde gesucht. Die Gemeinde Niedere Börde hat dazu eine Vorschlagsliste aufzustellen. Zur Aufnahme einer Person in die Vorschlagsliste bedarf es der Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Gemeinderates, mindestens jedoch der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Gemeinderates.
Für die Gemeinde Niedere Börde soll die Vorschlagsliste mindestens 5 Personen umfassen.
Schöffen üben an den Gerichten einen Teil der Staatsgewalt aus, gleichberechtigt neben den Berufsrichtern.


Interessenten müssen

  • die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
  • die deutsche Sprache ausreichend beherrschen
  • bei Beginn der Amtsperiode (01.01.2024) das 25. Lebensjahr vollendet haben,
  • bei Beginn der Amtsperiode das 70. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
  • in der Gemeinde wohnen und
  • gesundheitlich geeignet sein.

 

Ausgeschlossen sind Personen

  • die zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurden oder gegen die ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von öffentlichen Ämtern führen kann

 

Zu Schöffen sollen nicht gewählt werden:

  • hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugs-beamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener
  • Personen, die in Vermögensverfall geraten sind.

 

Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und – wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes – gesundheitliche Eignung. Juristische Kenntnisse irgendwelcher Art sind für das Amt nicht erforderlich.

Sie erhalten für Ihren Einsatz eine Entschädigung.

Wer sich für das verantwortungsvolle Amt interessiert, richtet seine Bewerbung bis zum

 

31.03.2023

 

an die
Gemeinde Niedere Börde
Büro des Bürgermeisters
OT Groß Ammensleben
Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

 

Das notwendige Formular für die Bewerbung kann aus dem Internet unter
www.niedere-boerde.de heruntergeladen werden. Dazu ist auf der Startseite der Button „Schöffenwahl“ anzuklicken. Hier auf dieser Seite, finden Sie im Downloadbereich das entsprechende Dokument.

 

Informationen und Auskunft können Interessenten bei Frau Schleef, unter der Telefon-Nr. 039202 88511, erhalten.


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Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon: +49 39202 88300
Fax: +49 39202 88388
E-Mail: