Gersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteGroß Ammensleben Bahnhofstraße | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur StartseiteKirchturm und Uhr, Vahldorf | zur StartseiteWinter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteEin Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteEs war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteMeseberg | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur StartseiteSamswegen | zur StartseiteErntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Presseerklärung zur Versendung der Steuerbescheide mit den neuen Hebesätzen

0 Kommentare

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger unserer Gemeinde,

in diesen Tagen gehen Ihnen die neuen Bescheide für die Grundsteuern A und B sowie der Gewerbesteuer, mit den geänderten Hebesätzen, zu. Einige von Ihnen werden sich fragen, wie dieses Vorgehen in eine Ausnahmezeit wie dieser passt. Ich kann Ihnen versichern, wir haben uns verwaltungsintern auch diese Frage gestellt. Ich möchte Ihnen kurz darlegen, weshalb wir uns trotz der aktuellen Umstände für diese Verfahrensweise entschieden haben:

Bei Grund- und Gewerbesteuern handelt es sich um Jahressteuern, die in der Regel zu 4 gesetzlich festgelegten Terminen im Jahr (15.02., 15.05., 15.08. und 15.11.) fällig sind. Auf Grund dieser Steuereigenschaft (Jahressteuer) war ein rückwirkendes Inkrafttreten gesetzlich geboten (§ 25 Abs. 3 S. 1 GrStG u. § 16 Abs. 3 S. 1 GewStG). Normalerweise wäre Ihre jährliche Steuerleistung somit in vier Viertel aufgeteilt, was die finanzielle Belastung gleichmäßig auf das Jahr verteilen soll.

Da die Steuererhöhungen für die Februarzahlung noch nicht berücksichtigt werden konnte, erhöht sich der Maibetrag um die rückwirkend fällig gewordene Summe für das erste Quartal. Ein späterer Versand der Bescheide erst zum dritten Zahlungsziel im August, würde den aufgelaufenen Betrag nochmals vergrößern und die finanzielle Belastung für Sie weiter konzentrieren. Um dies zu vermeiden, haben wir uns für die Versendung zum gegenwärtigen Zeitpunkt entschieden.

Abgesehen von dieser generellen Regelung möchte ich Sie jedoch darauf hinweisen, dass in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit besteht, Ihre Steuerschuld monatlich zu begleichen oder im Falle eines finanziellen, kurzfristigen Engpasses die Zahlung zu stunden.

Sollten Sie, besonders in der aktuellen Ausnahmesituation, hiervon Gebrauch machen wollen bzw. müssen, wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die Mitarbeiterinnen des Bereichs Steuern. Ich bin mir sicher, dass sie mit Ihnen gemeinsam eine einvernehmliche Lösung finden werden.

 

Bleiben Sie gesund

Stefan Müller

Bürgermeister


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
   _____   _    _    __   _      ___    
  / ___// | || | || | || | ||   / _ \\  
  \___ \\ | || | || | '--' ||  / //\ \\ 
  /    // | \\_/ || | .--. || |  ___  ||
 /____//   \____//  |_|| |_|| |_||  |_||
`-----`     `---`   `-`  `-`  `-`   `-` 
                                        
refresh

Kommentare (0)

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon: +49 39202 88300
Fax: +49 39202 88388
E-Mail: