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Medizinische Maske für alle Verwaltungsgebäude der Gemeinde Niedere Börde

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
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Die Verwaltungsgebäude der Gemeinde Niedere Börde bleiben für Besucher bis Ende Februar 2021 geschlossen / für vereinbarte Termine muss ab 25.01.2021 bei Zutritt eine medizinische Maske angelegt werden

Damit  wird der Beschluss der Beratung der Kanzlerin mit den Regierungschefs der Länder vom 19. Januar 2021 umgesetzt.

Auszug aus dem Beschlusspapier / Punkt 3:

„Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen hat sich in der Pandemie als besonders wirkungsvolle Maßnahme erwiesen. Gerade vor dem Hintergrund möglicher besonders ansteckender Mutationen weisen Bund und Länder darauf hin, dass medizinische Masken (also sogenannte OP-Masken oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2) eine höhere Schutzwirkung haben als Alltagsmasken, die keiner Normierung in Hinblick auf ihre Wirkung unterliegen. Deshalb wird die Pflicht zum Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie in Geschäften verbindlich auf eine Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken konkretisiert.“

Diese Regelung gilt ab 25.01.2021 auch für alle Beschäftigten und alle Verwaltungsgebäude (einschließlich aller Einrichtungen) des Landkreises Börde.

Für die Kommunikation mit  der Verwaltung der Gemeinde Niedere Börde gilt es weiterhin auf die Post, Mail oder das Telefon zurück zu greifen.

Nur in begründeten Fällen kann ein persönlicher Einzeltermin, dann unter Beachtung der Verpflichtung, eine medizinische Maske zu tragen, vereinbart werden.


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