Öffentliche Bekanntmachung über die Festsetzung für die Grundsteuer A und B
Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Bördenach § 27 Abs. 3 Grundsteuergesetz kann für diejenigen Steuerschuldner, die für das Kalenderjahr 2021 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, diese durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt werden. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Bescheid zugegangen wäre.
Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuer A und B für 2021 zu den Fälligkeitsterminen und mit den Beträgen, die sich aus dem letzten schriftlichen Grundsteuerbescheid vor Veröffentlichung dieser Bekanntmachung ergeben, auf das in diesem Bescheid angegebene Bankkonto der Gemeindekasse zu überweisen.
Vierteljahresbeträge sind am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann die Jahressteuer auch in einem Betrag zum 01. Juli gezahlt werden. Sofern Bankeinzugsermächtigungen erteilt wurden, werden die Steuerbeträge zu den jeweiligen Fälligkeiten eingezogen.
über die Festsetzung der Hundesteuer
nach § 5 Abs. 1 der Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Niedere Börde wird die Steuer mit Bescheid festgesetzt. Der Bescheid gilt bis zum Beginn des Zeitraumes, für den ein neuer Bescheid erteilt wird.
Die Steuer wird zum 01. Juli eines jeden Jahres fällig. Sofern Bankeinzugsermächtigungen erteilt wurden, werden die Steuerbeträge zu den jeweiligen Fälligkeiten eingezogen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach der öffentlichen Bekanntmachung, Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der
Gemeinde Niedere Börde
OT Groß Ammensleben
Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde
schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben.
Durch die Erhebung des Widerspruchs wird die Wirksamkeit dieses Bescheides nicht gehemmt.
Niedere Börde, den 25.01.2021
Müller
Bürgermeister
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