Ein Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteMeseberg | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteKirchturm und Uhr, Vahldorf | zur StartseiteErntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur StartseiteWinter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur StartseiteGroß Ammensleben Bahnhofstraße | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteGersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteEs war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur StartseiteSamswegen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Druckansicht öffnen
 

Eingeschränkter Regelbetrieb für alle Kinder ab 01. März 2021

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
0 Kommentare

Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Niedere Börde,

 

ab  dem 1. März 2021 erfolgt für alle Kinder wieder ein Betreuungsangebot über einen eingeschränkten Regelbetrieb in unseren Kindertagesstätten.

 

Die Gewährleistung des Zugangs zu den Kitas geht zwingend einher mit der Anwendung von Hygiene- und Abstandskonzepten.

 

Gemäß § 2 Abs. 6 des aktuellen Erlasses haben die Eltern vor Beginn der Betreuung nach dem 28.02.2021 einmalig eine schriftliche Bestätigung abzugeben, mit der sie verpflichtend erklären, dass sie ihr Kind jeden Tag frei von einschlägigen COVID 19 Symptomen übergeben und das auch kein Kontakt zu einer COVID 19 erkrankten Person bestand.

 

Ab März 2021 erfolgt dann auch wieder die Erhebung der vertraglich vereinbarten Betreuungsgebühren.

 

Stefan Müller

Bürgermeister

 


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
 _    _    __   __    _  _    _    _   
| || | ||  \ \\/ //  | \| || | || | || 
| || | ||   \ ` //   |  ' || | || | || 
| \\_/ ||    | ||    | .  || | \\_/ || 
 \____//     |_||    |_|\_||  \____//  
  `---`      `-`'    `-` -`    `---`   
                                       
refresh

Kommentare (0)

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon: +49 39202 88300
Fax: +49 39202 88388
E-Mail: