Dritte Verordnung zur Änderung der Vierzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt läuft vom 3. August bis 26. August 2021
Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere BördeBeschlossen und verkündet gilt die neue Verordnung bis zum 26. August 2021.
In einer Pressemitteilung der Landesregierung vom 2. August 2021 heißt es:
„Damit gelten die bekannten Hygiene- und Abstandsregelungen, zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes sowie zu den Testvoraussetzungen fort.“
Mit der neuen Verordnung wurden wenige Anpassungen vorgenommen. „Für Pflegeheime gibt es weitere Lockerungen: Die Kontaktempfehlung in den Einrichtungen entspricht nun der allgemeinen Kontaktempfehlung. Die Maskenpflicht für Besucher gilt nur noch auf den Gängen und nicht mehr auf Gemeinschaftsräumen am Sitzplatz. Im Bereich der Schulen wird die Möglichkeit zur Befreiung von der Präsenzpflicht entfallen.“
Weiterführende Links zum Thema auf die Seiten der Landesregierung von Sachsen-Anhalt:
Weiterführend (Stand 3. August 2021) Fragen und Antworten rund um das Corona-Virus auf den Seiten der Landesregierung / zu den Inhalten (bitte jeweils klicken)
7-Tage-Inzidenz im Landkreis Börde 5,9 (Stand RKI 03.08.2021) / eine Neuinfektion registriert
Die Infektionslage im Landkreis Börde (Entwicklung der 7-Tage-Inzidenz)
21. Juli 2021 / 1,2
26. Juli 2021 / 2,3
27. Juli 2021 / 6,4
28. Juli 2021 / 7,0
29. Juli 2021 / 9,4
2. August 2021 / 8,2
3. August 2021 / 5,9
Robert Koch-Institut / Covid-19-Dashboard / Inzidenz (bitte hier klicken)
Neue Fälle:
3. August 2021 / eine neue Infektion registriert (Gemeinde Niedere Börde)
Laborbestätigte Infektionen (seit 9. März 2020 / RKI) insgesamt: 6.106
Todesfälle (seit 9. März 2020 / RKI) insgesamt: 140
Stand der Coronaschutz-Impfungen in Sachsen-Anhalt / bitte hier klicken
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