Regelbetrieb in Kindertageseinrichtungen und Tagespflegestellen des Landes Sachsen-Anhalt unter Pandemiebedingungen
Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
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Um die Kinderbetreuungseinrichtungen fortan offen halten zu können, hat das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Gleichstellung folgenden Erlass erarbeitet:
Erlass des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und GleichstellungVom 3. Dezember 2021
Dieser Erlass tritt am 13. Dezember 2021 in Kraft mit Ausnahme von § 4, welcher am 6.12.2021 in Kraft tritt.
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