15. SARS-CoV-2-EindV
Die Eindämmungsverordnung des Landes Sachsen-Anhalt wurde aktualisiert.
Die Fünfzehnte Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 in Sachsen-Anhalt
(Fünfzehnte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung - 15. SARS-CoV-2-EindV) vom 23. November 2021 / zuletzt geändert durch die Dritte Verordnung
zur Änderung der Fünfzehnten SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung vom 20. Dezember 2021 erreichen Sie unter dem folgenden untenstehenden Link.
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