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Siebente Änderung der Siebenten Allgemeinverfügung: Anordnung der Absonderung von infizierten Personen und der Testpflicht für bestimmte Kontaktpersonen

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Mit der Ausfertigung und der amtlichen Verkündung tritt die Verfügung mit Wirkung ab 8. Dezember 2022 in Kraft. Inhaltlich geht es um die Änderung der Ziffer IV, Nummer 2, Satz 1 der Allgemeinverfügung: "Diese Allgemeinverfügung tritt am 12.05.2022 in Kraft und gilt bis Ablauf des 10.01.2023."

 

Weiter unten, finden Sie die amtlichen Dokumente hierzu.


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