Es war einmal - der Ortskern von Klein Ammensleben verändert sich | zur StartseiteWinter in der Niederen Börde 2021 / Klein Ammensleben in Richtung Dahlenwarsleben / Gersdorf | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben - ehemaliger Klosterhof | zur StartseiteAm Mittellandkanal - Blick Richtung Meseberg und Samswegen | zur StartseiteGroß Ammensleben Bahnhofstraße | zur StartseiteDahlenwarsleben | zur StartseiteVahldorf im Hintergrund der "Kalimandscharo" | zur StartseiteDer Mittellandkanal in Richtung Vahldorfer Hafen | zur StartseiteSamswegen Reitplatz | zur StartseiteJersleben | zur StartseiteDomäne Groß Ammensleben -  Infocenter im Vordergrund der ehemalige Fischteich des Klosters | zur StartseiteKirchturm und Uhr, Vahldorf | zur StartseiteGersdorf umgeben von Hügeln aus der Eiszeit / Gersdorfer Kessel | zur StartseiteGutenswegen Kirchenberg | zur StartseiteEin Blick auf Klein Ammensleben von S/O | zur StartseiteErntezeit auch für Storch und Co/ Feld zwischen Klein Ammensleben und Gutenswegen höhe ehemalige Badeanstalt | zur StartseiteSamswegen | zur StartseiteMeseberg | zur StartseiteEin Blick vom Bahnübergang Meitzendorf/Jersleben in Richtung Klein Ammensleben | zur StartseiteHistorische Klosterkirche St. Peter und Paul - Groß Ammensleben | zur StartseiteArctium Lappa - Klette auf Blumenwiese bei Klein Ammensleben | zur StartseiteSonnenblumenfeld zwischen Groß Ammensleben und Gutenswegen | zur Startseite
Link zur Seite versenden   Ansicht zum Drucken öffnen
 

Richtlinien und Antrag zur Projektförderung der Gemeinde Niedere Börde

Meldung aus Einheitsgemeinde Niedere Börde
0 Kommentare

Im Rahmen der Haushaltsdiskussion zum Haushalt 2024 wurde der Vorschlag, durch den Ortsbürgermeister Dahlenwarslebens (Domink Richter) unterbreitet, Vereinen und Bürgern der Gemeinde die Möglichkeit zu geben eine finanzielle Unterstützung für ein Projekt in der Gemeinde zu erhalten.
Vor diesem Hintergrund hat die Verwaltung eine Richtlinie zur Projektförderung in der Gemeinde erarbeitet, die auf der Gemeinderatssitzung am 07.05.2024 einstimmig vom Gemeinderat beschlossen wurde.


Gefördert werden nach dieser Richtlinie Projekte und Vorhaben in folgenden Bereichen:

  • künstlerische, kulturelle und sonstige Projekte,

  • Projekte der Kinder und Jugendarbeit sowie Integrationsprojekte

  • Projekte im Bereich der Seniorenarbeit und Wohlfahrtspflege

  • Sportförderung


Zuwendungsempfänger sind natürliche Personen und Vereine und Organisatoren von Projekten, die einen räumlichen und fachlich-inhaltlichen Bezug zur Gemeinde Niedere Börde aufweisen und von regionaler oder überregionaler Bedeutung sind.  Die Förderung wird vorab in Form eines nichtrückzahlbaren Zuschusses gewährt.
Bis zu einem Zuschuss von 2.000 € entscheidet der Hauptverwaltungsbeamte über die Vergabe der Mittel. Darüber hinaus entscheidet der Hauptausschuss der Gemeinde. Deshalb muss der Fördermittelantrag spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme vollständig bei der Gemeinde eingereicht werden. Antragannehmende Stelle ist der Fachbereich Ordnung des Fachdienstes Bürgerdienste (E-Mail: ). Alle weiteren Regelungen kann der beiliegenden Richtlinie entnommen werden.

 

+++ Update, 07.06.2024 +++

Das Budget für die Projektförderung in diesem Jahr vorerst ausgeschöpft. Uns liegen insgesamt 6 Fördermittelanträge aus den Ortschaften Gutenswegen, Dahlenwarsleben, Groß Ammensleben, Samswegen und Vahldorf vor. Sollten genehmigte Fördermittel nicht vollständig verbraucht werden, werden wir ggf. zu einem späteren Zeitpunkt veröffentlichen, ob nochmals ein kleiner Betrag zur Projektförderung in diesem Jahr zur Verfügung steht.


Kommentare


Kommentar schreiben

Formular ausfüllen und mitdiskutieren

Mit * markierte Felder müssen ausgefüllt werden.

Datenschutz*:
Sicherheitsfrage*
  _____     _____     _  _     _____   
 |__  //   |  ___||  | \| ||  |  ___|| 
   / //    | ||__    |  ' ||  | ||__   
  / //__   | ||__    | .  ||  | ||__   
 /_____||  |_____||  |_|\_||  |_____|| 
 `-----`   `-----`   `-` -`   `-----`  
                                       
refresh

Kommentare (0)

Kontakt

Gemeinde Niedere Börde

Große Straße 9/10
39326 Niedere Börde

OT Groß Ammensleben

 

Telefon: +49 39202 88300
Fax: +49 39202 88388
E-Mail: